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VG Hannover, 14.10.2022 - 1 A 1279/22 |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
NKomVG § 45 Abs. 2; NKomVG § 66 Abs. 1 Satz 1; NKomVG § 71; NKomVG § 71 Abs. 10; NKomVG § 71 Abs. 2
Abweichungsbeschluss; Einstimmigkeit; Enthaltungen; Hare/Niemeyer-Verfahren; Höchstzahlverfahren nach d'Hondt; Kommunalverfassungsstreit; Stimmenthaltungen; Verfahren zur Ausschussbesetzung; Verfahren zur Bildung kommunaler Ausschüsse Anforderungen an einen ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 14.10.2022 - 1 A 1279/22
- OVG Niedersachsen, 11.10.2023 - 10 LC 117/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81
Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen
Auszug aus VG Hannover, 14.10.2022 - 1 A 1279/22
Niemand, der sich der Stimme enthält, wird nach der Verkehrsanschauung auf den Gedanken kommen, sein Verhalten werde sich auf die Beschlussfassung anders auswirken, als wenn er der Versammlung ferngeblieben wäre oder sich vor der Abstimmung entfernt hätte (vgl. bezogen auf die Auswirkungen von Enthaltungen bei der Beschlussfassung in einem Verein: BGH, Urt. v. 25.01.1982 - II ZR 164/81 -, juris Rn. 5). - VG Osnabrück, 30.05.2022 - 5 A 16/22
Klage der FDP-Fraktion aus Wallenhorst gegen Besetzung der Ausschüsse erfolglos
Auszug aus VG Hannover, 14.10.2022 - 1 A 1279/22
Ein entsprechender Beschluss erfordert - soweit zum gesetzlich vorgesehenen Besetzungsverfahren zurückgekehrt werden soll (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von § 72 Abs. 2 Satz 2 NKomVG n.F.: VG Osnabrück, Urt. v. 30.05.2022 - 5 A 16/22 -, V. n. b.) - auch lediglich eine einfache Abstimmungsmehrheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 NKomVG . - VG Hannover, 04.08.2016 - 1 A 675/16
Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss; Ingerenz; Kommunalverfassungsstreit; Rat; …
Auszug aus VG Hannover, 14.10.2022 - 1 A 1279/22
Die als verletzt bzw. beeinträchtigt bezeichneten Rechte müssen durch Gesetz oder Geschäftsordnung gerade (auch) dem jeweiligen Kläger zugeordnet sein (vgl. Urt. d. Kammer v. 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris Rn. 17 m. w. N.).